Steuerbüro MAYRHOFER
Bahnhofstraße 30
4550 Kremsmünster
+43 7583 5220
office@stbmayrhofer.at
von Redaktion
Im Fokus der Förderung – sie erfolgt nach der Deminimis-Richtlinie der EU - liegen entsprechende Unternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 €. Zu beachten ist, dass die Anträge für die Energiekostenpauschale 2 für die Energiekosten des Jahres 2023 noch bis 8. August 2024 12:00 (MEZ), möglich sind! Dadurch soll eine Abfederung der Kostenbelastung von Unternehmen aufgrund steigender Energiepreise des Jahres 2023 erreicht werden – umgesetzt wiederum in Form von nicht rückzahlbaren Pauschalzuschüssen als Einmalzahlung. Wichtige Parameter für die Ermittlung des Zuschusses sind der förderungsfähige Zeitraum und die förderungsfähigen Kosten. Beim Zeitraum besteht das Wahlrecht zwischen den Förderungsperioden und Wirtschaftsmodellen errechneten fiktiven durchschnittlichen gesamten Mehraufwendungen für Strom, Erdgas, Benzin und Diesel, Heizöl, Hackschnitzel oder auch Holzpellets, Wärme, Kälte und Dampf der Unternehmen der förderungsfähigen Branchen. Ebenso spielt die Umsatzklasse eine Rolle, wobei hier zwischen 10.000 € bis 35.000 € (Stufe 1), 35.000,01 € bis 99.999,99 € (Stufe 2), 100.000 € bis 199.999,99 € (Stufe 3), 200.000,00 € bis 299.999,99 € (Stufe 4) und 300.000,00 € bis 400.000,00 € unterschieden wird (Selbsteinordnung durch das antragstellende Unternehmen). Ob ein Unternehmen antragsberechtigt ist, kann über den Branchencheck auf www.energiekostenpauschale.at abgeklärt werden (anhand des ÖNACE-Codes). Neben den Umsatzgrenzen ist vor allem wichtig, dass es ein in Österreich ansässiges Unternehmen ist, das gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig ist. Ausgenommen sind im Umkehrschluss etwa Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- oder Versicherungswesen, freie Berufe usw. Eine weitere Begrenzung liegt darin, dass für denselben Zeitraum nicht gleichzeitig die Energiekostenpauschale 2 und der Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen 2 gewährt werden kann. Ansuchen auf Förderungen sind unter Verwendung des Unternehmensserviceportals (USP) möglich.
Bei erfolgreichem Antrag beträgt die Zuschusshöhe der Förderung