Für Unternehmer ist es wichtig, dass Sie einen kompetenten Partner haben, der Ihnen nicht nur in der ruhigen Zeit zur Verfügung steht, sondern vor allem dann, wenn es heißt: anpacken.
Steuerbüro MAYRHOFER
Bahnhofstraße 30
4550 Kremsmünster
+43 7583 5220
office@stbmayrhofer.at
Für Unternehmer ist es wichtig, dass Sie einen kompetenten Partner haben, der Ihnen nicht nur in der ruhigen Zeit zur Verfügung steht, sondern vor allem dann, wenn es heißt: anpacken.
Mit der TAXI-BOX stellt das Steuerbüro Mayrhofer seinen Klienten sensible Unternehmensdokumente, wie zum Beispiel die Lohnverrechnung, die Bilanz oder die Umsatzsteuervorschreibung in einem gesicherten Bereich zu Verfügung. Der Klient kann die Daten ansehen und downloaden. Er kann aber auch selbst Dokumente hochladen und sie auf diese Weise dem Steuerbüro bereitstellen. Die TAXI-BOX hat einen eigenen Login, Kunden erhalten auf Anfrage die Zugangsdaten für ihren persönlichen Bereich.
Maßnahmen vor Jahresende 2024
In durchaus turbulenten Zeiten sollte der näher rückende Jahreswechsel auch dieses Mal wieder zum Anlass für einen Steuer-Check genommen werden. Denn es finden sich regelmäßig Möglichkeiten, durch gezielte Maßnahmen legal Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen.
Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer (pro Dienstnehmer p.A.)
Werbungskosten noch vor Jahresende bezahlen
Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit stehen, müssen noch vor dem 31.12.24 entrichtet werden, damit sie 2024 von der Steuer abgesetzt werden können.
Sonderausgaben ohne Höchstbetrag und Kirchenbeitrag
Folgende Sonderausgaben sind ohne Höchstbetrag unbeschränkt abzugsfähig: Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten, Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, bestimmte Renten und dauernde Lasten sowie Steuerberatungskosten (wenn nicht bereits Betriebsausgaben/Werbungskosten).
Für den möglichst schnellen Wiederaufbau nach dem Hochwasser und zur raschen und unbürokratischen Unterstützung von betroffenen Unternehmen (sowie Sicherung von Arbeitsplätzen) stehen ab sofort diverse (bewährte) Maßnahmen zur Verfügung – diese sind Kurzarbeit, Sonderkredite und Garantien.
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte sich unlängst mit der Frage auseinanderzusetzen (GZ RV/7102072/2017 vom 15.3.2024), ob im Zusammenhang mit dem kreditfinanzierten Kauf einer anschließend vermieteten Immobilie anfallende Fremdfinanzierungskosten auch dann abzugsfähig sind, wenn der jeweilige Kredit von Dritten (Familienangehörigen) aufgenommen wurde.
Ab 1. November 2024 gilt der neue Kollektivvertrag für Gastronomie und Hotellerie. Nachfolgend werden ausgewählte Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer überblickmäßig dargestellt. Generell und abgesehen von Lohnerhöhungen für im Tourismus Beschäftigte sollen die Neuerungen zu mehr Flexibilität bei betrieblichen Arbeitszeitmodellen und zu mehr planbarer Freizeit führen sowie faire Wettbewerbsbedingungen für alle in der Branche sicherstellen.
Der VwGH (GZ Ra 2023/15/0087 vom 29.5.2024) hatte sich mit der Konstellation auseinanderzusetzen, in welcher eine Steuerpflichtige mit Hauptwohnsitz in der Steiermark, wo sie in dem gesamten Zeitraum beruflich als Beamtin tätig ist, nach der Eheschließung im Jahr 2012 in Wien einen Nebenwohnsitz begründete und das mit ihrem Ehemann bewohnte Einfamilienhaus in Wien als gemeinsame Familienwohnung diente.
Mittels Energiekostenpauschale für Unternehmen 2 (Energiekostenpauschale 2) sollen Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten unterstützt werden (siehe bereits KI 05/23). Dem Namen entsprechend handelt es sich dabei um eine Pauschalförderung, die in Abhängigkeit von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet wird.
Das unlängst beschlossene Grace-Period-Gesetz soll Rechts- und Planungssicherheit (aus steuerlicher Sicht) bei der Übertragung von Familienbetrieben und KMUs bringen. Darüber hinaus sieht es Verwaltungsvereinfachungen bei Betriebübergaben im Gewerberecht vor sowie Entbürokratisierung und Kostensenkung im Bereich des Arbeitnehmerschutzgesetzes.
Die in den letzten Jahren immer häufiger vorkommenden Unwetter machen auch Unternehmen verstärkt zu schaffen. Neben steuerlichen Maßnahmen (siehe KI 07/24) unterstützt auch die ÖGK in gewohnter Manier von Hochwassersituationen betroffene Unternehmen mit unbürokratischer Soforthilfe.
Veräußerungen von Eigenheimen und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden fallen nicht unter die Steuerpflicht (Immobilienertragsteuer), wenn sie dem Verkäufer durchgehend ab der Anschaffung oder Herstellung (hier gilt der Zeitpunkt der Fertigstellung) und für mindestens 2 Jahre (1. Tatbestand) oder für mindestens 5 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Veräußerung (2. Tatbestand) als Hauptwohnsitz gedient haben und jeweils der Hauptwohnsitz aufgegeben wurde.
Der VwGH hatte sich unlängst (GZ Ro 2022/15/0043 vom 20.3.2024) mit der steuerlichen Behandlung von Elektroautos auseinanderzusetzen. Im Zentrum der Entscheidung stand die sogenannte „Luxustangente“, eine Obergrenze für die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für PKWs.
Das BFG hatte sich (GZ RV/7101980/2023 vom 20.2.2024) mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Kosten der doppelten Haushaltsführung auseinanderzusetzen.
Die im Rahmen des Konjunkturpakets „Wohnraum und Bauoffensive“ eingeführte erhöhte AfA für Wohngebäude ist an diverse Voraussetzungen geknüpft (siehe KI 05/24). Die schnellere Abschreibung von Wohngebäuden ist für Neubauten möglich, welche zwischen 1.1.2024 und 31.12.2026 fertiggestellt werden.
Der Klimabonus für das Jahr 2024 beträgt je nach Wohnort zwischen 145 € und 290 €. Mittels Abänderungsantrags i.Z.m. dem Klimabonusgesetz wurde im Nationalrat beschlossen, dass der Klimabonus ab einem Einkommen (maßgeblich ist das Veranlagungseinkommen) von 66.612 € versteuert werden muss.
Anfang Mai wurde das Abgabenänderungsgesetz 2024 in Begutachtung veröffentlicht. Ausgewählte, wichtige Aspekte werden nachfolgend im Überblick dargestellt. Über den weiteren Gesetzwerdungsprozess werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Gerade in den Sommermonaten haben Ferialjobs Hochsaison und bedienen nicht nur den Ansporn nach einem monetären Zuverdienst, sondern auch das Sammeln von Praxiserfahrung. Damit (im Nachhinein) keine unangenehmen Konsequenzen eintreten, sollten auch die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte sowie etwaige Auswirkungen auf die Familienbeihilfe berücksichtigt werden.
Mit 30.6.2024 endet die Frist für die Rückvergütung von in Drittländern (z.B. Schweiz, Türkei, Großbritannien) entrichteten Vorsteuerbeträgen. Österreichische Unternehmen, die davon betroffen sind, sollten daher rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen.
Vor dem Hintergrund der in die Krise geratenen Baubranche – ausgelöst durch gestiegene Zinsen wie auch erhöhte Material- und Lohnkosten – sollen mit dem Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“ wichtige konjunkturelle Impulse gesetzt werden, leistbarer Wohnraum geschaffen und der Zugang zu Eigentum erleichtert werden.
Die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie ins österreichische Recht bringt einen Mehraufwand für Arbeitgeber mit sich. Umfasst sind neben erhöhten Informationspflichten die Inhalte des Dienstzettels und des Auslandsdienstzettels sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung und der Kündigungsschutz bzw. das Benachteiligungsverbot.
Tätigkeiten, die mittel- bis langfristig keinen Gewinn bzw. Gesamtüberschuss erwarten lassen, fallen unter den Begriff „Liebhaberei“ und sind für die Einkommensteuer unbeachtlich. Daraus entstehende Verluste dürfen nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden.
Das BFG hatte sich jüngst (GZ RV/7100381/2023 vom 1. Februar 2024) mit einer Konstellation auseinanderzusetzen, in der im selben Jahr neben Einkünften aus selbständiger und aus nichtselbständiger Arbeit sehr hohe negative Einkünfte aus Kapitalvermögen (Verluste aus Aktienspekulationen in Höhe von rund 85.000 €) erzielt worden waren.
Es ist einige Jahre her, dass es schon einmal einen Handwerkerbonus gegeben hat. In den Jahren 2014 bis 2017 gab es in Österreich einen Handwerkerbonus, der damals bis zu 600 € betragen konnte (siehe dazu KI 06/16). Mit dem „Handwerkerbonus PLUS“ kommt es zur Neuauflage dieser Förderung, die Anreize für Umbauten, Sanierungen und Wohnraumschaffungen setzen will und gleichzeitig auch die Schwarzarbeit eindämmen soll.
Bei der Vermietung von Liegenschaften, die in einem bestimmten Zeitraum keinen Gewinn (Überschuss) erwarten lassen, kommt die sogenannte „Liebhaberei“ zur Anwendung. Dies hat zur Konsequenz, dass die mit der Vermietung zusammenhängenden Verluste nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden dürfen.
Der Betrieb von Photovoltaikanlagen und der damit verbundene Verkauf von Strom hat in den letzten Monaten innerhalb der Bevölkerung immer mehr an Popularität gewonnen. Wenngleich der Betrieb von Photovoltaikanlagen durch natürliche Personen unter bestimmten Voraussetzungen steuerbefreit ist (Einspeisung bis zu 12.500 kWh, sofern die Anlage die Grenze von 35 kWp und deren Anschlussleistung 25 kWp nicht übersteigt; siehe dazu auch KI 12/23 für umsatzsteuerliche Begünstigungen), kann dennoch Sozialversicherungspflicht hervorgerufen werden.
Die ÖGK hat unlängst über die große Bedeutung der korrekten und rechtzeitigen Meldung i.Z.m. Dienstnehmern informiert – insbesondere bei der Abmeldung von Dienstnehmern. Das Einhalten von Meldefristen hat viele Vorteile wie etwa das Vermeiden von Säumniszuschlägen bei verspäteten oder fehlenden Meldungen oder das Vermeiden von zeit- und kostenintensiven Rückfragen und Erhebungen.
Das BMF hat Mitte Dezember 2023 den Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2023 (BMF vom 15.12.2023, 2023-0.715.245, BMF-AV 2023/151) veröffentlicht. Wie jedes Jahr wurden durch den Erlass gesetzliche Änderungen sowie höchstgerichtliche Entscheidungen usw. in die Richtlinien eingearbeitet.
Das BFG hatte sich (GZ RV/7104281/2018 vom 27.11.2023) mit einem Sachverhalt auseinanderzusetzen, in dem eine Wohnung über rund 20 Jahre für Wohnzwecke vermietet wurde und entsprechend Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt wurden.
Die Einteilung in die jeweilige Größenklasse für Kapitalgesellschaften (Kleinstkapitalgesellschaft, Kleine, Mittelgroße und Große Kapitalgesellschaft laut UGB) hängt von den Kriterien Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmeranzahl ab.
Im Zuge des Start-Up-Förderungsgesetzes wurde die Mindest-Körperschaftsteuer (KöSt) für die GmbH und die FlexCo ab 1.1.2024 von jährlich 1.750 € auf 500 € reduziert (die Mindest-KöSt hängt am gesetzlichen Mindestkapital, welches von 35.000 € auf 10.000 € reduziert wurde).
Mit dem Ziel, dass auch nicht unternehmerisch tätige gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen wie etwa Kunst und Kultur, Gesundheit, Pflege, Sport und auch gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften ihre Mehrkosten für Energie aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise in den Jahren 2022 und 2023 ersetzt bekommen, wurde Mitte Jänner 2024 die Richtlinie zum Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen veröffentlicht.
Durch das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 ist die Spendenabsetzbarkeit bekanntermaßen ausgedehnt worden (z.B. auf die Bereiche Bildung oder Sport) – überdies ist das Verfahren i.Z.m. den Spendenbegünstigungen vereinfacht worden (siehe dazu KI 08/23).
Für die Geltendmachung von Kosten bzw. Ausgaben als außergewöhnliche Belastung wird naturgemäß vorausgesetzt, dass die Belastung außergewöhnlich ist, zwangsläufig entstanden ist und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigt.
Seit dem Jahr 2023 sind pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, welche von begünstigten Rechtsträgern mit dem satzungsgemäßen Zweck der Ausübung oder Förderung des Körpersports („Sportvereine“) an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer gewährt werden, unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
Im Dezember 2023 hat der Nationalrat noch einige wichtige Gesetze beschlossen, die Auswirkungen auf die Steuer und auf das Wirtschaftsleben haben. Nachfolgend sind sie überblickmäßig dargestellt.
Bei der Verwendung von Registrierkassen sind bekanntermaßen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, die den Schutz vor Manipulation der in der Registrierkasse gespeicherten Daten sicherstellen sollen. Start-, Monats- und Jahresbeleg unterstützen die vollständige Erfassung der Umsätze in der Registrierkasse.
Der Begriff Whistleblowing bezeichnet die Meldung von Missständen durch einen Hinweisgeber (Whistleblower) innerhalb eines Unternehmens oder an eine externe Stelle (z.B. Behörde). Mit der Whistleblowing-Richtline (EU 2019/1937) wurde von der EU der rechtliche Rahmen für die Einführung eines umfassenden Hinweisgebersystems geschaffen.
Bei Entnahmen von bebauten Grundstücken aus dem betrieblichen in den privaten Bereich kommt grundsätzlich der Teilwert zum Ansatz, wodurch die im betrieblichen Bereich entstandenen stillen Reserven aufgedeckt und einer Besteuerung unterworfen werden. Eine solche Entnahme von Gebäuden aus dem Betriebsvermögen erfolgte oftmals im Rahmen der Betriebsaufgabe oder um das Gebäude zu vermieten.
Betrieb von Photovoltaikanlagen im Privatbereich ist ja mit manchen steuerlichen Besonderheiten verbunden (siehe dazu bereits KI 04/23). Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2024, das Ende November 2023 im Nationalrat beschlossen worden ist, wurde überdies die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikmodule eingeführt. So sinkt für Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren sowie Installationen von Photovoltaikmodulen unter bestimmten Voraussetzungen der Umsatzsteuersatz auf 0 % (für den Zeitraum von 1.1.2024 bis 31.12.2025).
Das Thema Urlaub und Urlaubsanspruch usw. sorgt nicht selten für Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein nicht alltägliches Thema stellt die Verjährung von Urlaubsansprüchen dar, da regelmäßiger Urlaubsverbrauch und damit verbundener Erholungseffekt für den Arbeitnehmer in beiderlei Interesse stehen sollten.
Für das Jahr 2024 kommt es zu mehreren Neuerungen bei der Autobahnvignette – die Vignette für 1 Tag wird eingeführt und kostet (für mehrspurige Kfz) 8,60 € (die 1-Tages-Vignette gibt es ausschließlich digital). Neu ist überdies, dass die 1-Tages-Vignette und auch die 10-Tages-Vignette bei Onlinekauf sofort Gültigkeit erlangen.