Für Unternehmer ist es wichtig, dass Sie einen kompetenten Partner haben, der Ihnen nicht nur in der ruhigen Zeit zur Verfügung steht, sondern vor allem dann, wenn es heißt: anpacken.
Steuerbüro MAYRHOFER
Bahnhofstraße 30
4550 Kremsmünster
+43 7583 5220
office@stbmayrhofer.at
Für Unternehmer ist es wichtig, dass Sie einen kompetenten Partner haben, der Ihnen nicht nur in der ruhigen Zeit zur Verfügung steht, sondern vor allem dann, wenn es heißt: anpacken.
Mit der TAXI-BOX stellt das Steuerbüro Mayrhofer seinen Klienten sensible Unternehmensdokumente, wie zum Beispiel die Lohnverrechnung, die Bilanz oder die Umsatzsteuervorschreibung in einem gesicherten Bereich zu Verfügung. Der Klient kann die Daten ansehen und downloaden. Er kann aber auch selbst Dokumente hochladen und sie auf diese Weise dem Steuerbüro bereitstellen. Die TAXI-BOX hat einen eigenen Login, Kunden erhalten auf Anfrage die Zugangsdaten für ihren persönlichen Bereich.
Steuerliche Vorhaben der neuen Bundesregierung
Ende Februar hat die neue Bundesregierung ihr Regierungsprogramm (2025- 2029) präsentiert. Die steuerlichen Vorhaben und Ziele sind wie erwartet auch von Einsparungen gekennzeichnet - siehe dazu den Beitrag in dieser KI. Darüber hinaus sind auch Erleichterungen, Vereinfachungen und Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie geplant. Wichtige Aspekte sind nachfolgend im Überblick dargestellt. Die entsprechende gesetzliche Umsetzung bleibt abzuwarten.
Die neue Bundesregierung sieht in ihrem Regierungsprogramm mitunter einige steuerliche Änderungen vor (siehe dazu auch den anderen Beitrag in dieser KI). Wichtige Einsparungsmaßnahmen wurden bereits Mitte März 2025 mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die steuerliche Geltendmachung von Kosten für die doppelte Haushaltsführung ist oftmals ein Streitpunkt zwischen Steuerpflichtigen und Finanz. Das BFG (GZ RV 7104510/2019 vom 26.8.2024) hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob im Zusammenhang mit einer Entsendung von Deutschland nach Österreich die Kosten für die Anmietung einer großen Wohnung in Wien steuerlich in Abzug gebracht werden können.
Die Finanz bekommt ein neues Werkzeug an die Hand, um besser gegen Scheinunternehmer oder Scheinrechnungen vorgehen zu können. Bislang bestand das Problem, dass schnelle und wirksame Aktionen gegen Scheinunternehmen schwer möglich waren.
Für bis zu 365 € pro Kalenderjahr und pro Arbeitnehmer ist in Österreich der geldwerte Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen steuerfrei. Dabei empfangene Sachzuwendungen sind bis zu einer Höhe von 186 € jährlich steuerfrei.
Das BMF hat Anfang Dezember 2024 den Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2025 (BMF vom 4.12.2024, 2024- 0.859.433, BMF-AV 2024/168) veröffentlicht. Wie gewohnt wurden durch den Erlass gesetzliche Änderungen, höchstgerichtliche Entscheidungen usw. in die Richtlinien eingearbeitet.
Das BFG hatte sich (GZ RV/7102760/2024 vom 7.10.2024) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob Geldbeschaffungskosten (Finanzierungsnebenkosten) im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Darlehens für eine privat vermietete Wohnung über die Laufzeit des Darlehens zu verteilen sind oder sofort als Werbungskosten abgezogen werden können.
Pfand auf Glasflaschen, Kisten, Fässer oder sonstige Verpackungen hat schon eine lange Tradition in Österreich. Bislang war es in der Umsatzsteuer so, dass das Pfand für solche Mehrweg-Verpackungen das Schicksal der Lieferung des Inhalts teilte.
as Abgabenänderungsgesetz 2024 hat ja bekanntermaßen zu weitreichenden Änderungen geführt, etwa im Rahmen der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung. Bei der Gruppenbesteuerung ist es ebenso zu drei markanten Neuerungen gekommen, die nachfolgend näher dargestellt werden.
Bei der Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer ist es wegen der Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze auf 55.000 € (brutto) ab 2025 zu Anpassungen gekommen.
Seit dem Jahr 2023 sind pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, welche von begünstigten Rechtsträgern mit dem satzungsgemäßen Zweck der Ausübung oder Förderung des Körpersports („Sportvereine“) an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer gewährt werden, unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
Bis spätestens Ende Februar 2025 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2024 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden.
Der VwGH-Entscheidung (GZ Ro 2023/13/0003 vom 16.4.2024) lag die Liquidation eines ausländischen Gruppenmitglieds einer steuerlichen Unternehmensgruppe zugrunde und die Frage, wie weit die (ausländische) Verlustverwertung möglich ist.
Die wirksame Übermittlung von Gruppenanträgen war nicht zuletzt Gegenstand einer BFG-Entscheidung (siehe KI 08/23), der zufolge die amtlichen Formulare für den Gruppenantrag ausgedruckt und im Original unterzeichnet eingereicht werden müssen.
Bei der Verwendung von Registrierkassen sind bekanntermaßen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, die den Schutz vor Manipulation der in der Registrierkasse gespeicherten Daten sicherstellen sollen.
Der Mantelkauftatbestand hat im Körperschaftsteuerrecht Bedeutung im Zusammenhang mit Verlustvorträgen. Bei Erwerb einer Gesellschaft mit Verlustvorträgen gehen diese nach § 8 Abs. 4 KStG dann unter, wenn es zu einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Basis kommt.
Wie zuletzt in der KI 05/20 berichtet, werden aufgrund der besseren Datenübermittlung zwischen Finanzamt und Sozialversicherungsanstalt Gewinnausschüttungen für GSVG-pflichtige Gesellschafter-Geschäftsführer in die GSVG-Beitragsgrundlage nach § 25 Abs. 1 GSVG miteinbezogen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Dafür muss die Belastung außergewöhnlich sein, zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigen.
Nachdem es im letzten Jahr einige Änderungen bei der Vignette gegeben hat (Einführung der 1-Tages-Vignette und deren sofortige Gültigkeit auch beim Onlinekauf usw.), kommt es im Jahr 2025 „nur“ zu Preiserhöhungen gem. des harmonisierten Verbraucherpreisindex und somit zu einer Erhöhung um 7,7 %.
Maßnahmen vor Jahresende 2024
In durchaus turbulenten Zeiten sollte der näher rückende Jahreswechsel auch dieses Mal wieder zum Anlass für einen Steuer-Check genommen werden. Denn es finden sich regelmäßig Möglichkeiten, durch gezielte Maßnahmen legal Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen.
Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer (pro Dienstnehmer p.A.)
Werbungskosten noch vor Jahresende bezahlen
Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit stehen, müssen noch vor dem 31.12.24 entrichtet werden, damit sie 2024 von der Steuer abgesetzt werden können.
Sonderausgaben ohne Höchstbetrag und Kirchenbeitrag
Folgende Sonderausgaben sind ohne Höchstbetrag unbeschränkt abzugsfähig: Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten, Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, bestimmte Renten und dauernde Lasten sowie Steuerberatungskosten (wenn nicht bereits Betriebsausgaben/Werbungskosten).
Für den möglichst schnellen Wiederaufbau nach dem Hochwasser und zur raschen und unbürokratischen Unterstützung von betroffenen Unternehmen (sowie Sicherung von Arbeitsplätzen) stehen ab sofort diverse (bewährte) Maßnahmen zur Verfügung – diese sind Kurzarbeit, Sonderkredite und Garantien.
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte sich unlängst mit der Frage auseinanderzusetzen (GZ RV/7102072/2017 vom 15.3.2024), ob im Zusammenhang mit dem kreditfinanzierten Kauf einer anschließend vermieteten Immobilie anfallende Fremdfinanzierungskosten auch dann abzugsfähig sind, wenn der jeweilige Kredit von Dritten (Familienangehörigen) aufgenommen wurde.
Ab 1. November 2024 gilt der neue Kollektivvertrag für Gastronomie und Hotellerie. Nachfolgend werden ausgewählte Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer überblickmäßig dargestellt. Generell und abgesehen von Lohnerhöhungen für im Tourismus Beschäftigte sollen die Neuerungen zu mehr Flexibilität bei betrieblichen Arbeitszeitmodellen und zu mehr planbarer Freizeit führen sowie faire Wettbewerbsbedingungen für alle in der Branche sicherstellen.
Der VwGH (GZ Ra 2023/15/0087 vom 29.5.2024) hatte sich mit der Konstellation auseinanderzusetzen, in welcher eine Steuerpflichtige mit Hauptwohnsitz in der Steiermark, wo sie in dem gesamten Zeitraum beruflich als Beamtin tätig ist, nach der Eheschließung im Jahr 2012 in Wien einen Nebenwohnsitz begründete und das mit ihrem Ehemann bewohnte Einfamilienhaus in Wien als gemeinsame Familienwohnung diente.
Mittels Energiekostenpauschale für Unternehmen 2 (Energiekostenpauschale 2) sollen Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten unterstützt werden (siehe bereits KI 05/23). Dem Namen entsprechend handelt es sich dabei um eine Pauschalförderung, die in Abhängigkeit von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet wird.
Das unlängst beschlossene Grace-Period-Gesetz soll Rechts- und Planungssicherheit (aus steuerlicher Sicht) bei der Übertragung von Familienbetrieben und KMUs bringen. Darüber hinaus sieht es Verwaltungsvereinfachungen bei Betriebübergaben im Gewerberecht vor sowie Entbürokratisierung und Kostensenkung im Bereich des Arbeitnehmerschutzgesetzes.
Die in den letzten Jahren immer häufiger vorkommenden Unwetter machen auch Unternehmen verstärkt zu schaffen. Neben steuerlichen Maßnahmen (siehe KI 07/24) unterstützt auch die ÖGK in gewohnter Manier von Hochwassersituationen betroffene Unternehmen mit unbürokratischer Soforthilfe.
Veräußerungen von Eigenheimen und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden fallen nicht unter die Steuerpflicht (Immobilienertragsteuer), wenn sie dem Verkäufer durchgehend ab der Anschaffung oder Herstellung (hier gilt der Zeitpunkt der Fertigstellung) und für mindestens 2 Jahre (1. Tatbestand) oder für mindestens 5 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Veräußerung (2. Tatbestand) als Hauptwohnsitz gedient haben und jeweils der Hauptwohnsitz aufgegeben wurde.
Der VwGH hatte sich unlängst (GZ Ro 2022/15/0043 vom 20.3.2024) mit der steuerlichen Behandlung von Elektroautos auseinanderzusetzen. Im Zentrum der Entscheidung stand die sogenannte „Luxustangente“, eine Obergrenze für die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für PKWs.
Das BFG hatte sich (GZ RV/7101980/2023 vom 20.2.2024) mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Kosten der doppelten Haushaltsführung auseinanderzusetzen.
Die im Rahmen des Konjunkturpakets „Wohnraum und Bauoffensive“ eingeführte erhöhte AfA für Wohngebäude ist an diverse Voraussetzungen geknüpft (siehe KI 05/24). Die schnellere Abschreibung von Wohngebäuden ist für Neubauten möglich, welche zwischen 1.1.2024 und 31.12.2026 fertiggestellt werden.
Der Klimabonus für das Jahr 2024 beträgt je nach Wohnort zwischen 145 € und 290 €. Mittels Abänderungsantrags i.Z.m. dem Klimabonusgesetz wurde im Nationalrat beschlossen, dass der Klimabonus ab einem Einkommen (maßgeblich ist das Veranlagungseinkommen) von 66.612 € versteuert werden muss.
Anfang Mai wurde das Abgabenänderungsgesetz 2024 in Begutachtung veröffentlicht. Ausgewählte, wichtige Aspekte werden nachfolgend im Überblick dargestellt. Über den weiteren Gesetzwerdungsprozess werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Gerade in den Sommermonaten haben Ferialjobs Hochsaison und bedienen nicht nur den Ansporn nach einem monetären Zuverdienst, sondern auch das Sammeln von Praxiserfahrung. Damit (im Nachhinein) keine unangenehmen Konsequenzen eintreten, sollten auch die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte sowie etwaige Auswirkungen auf die Familienbeihilfe berücksichtigt werden.
Mit 30.6.2024 endet die Frist für die Rückvergütung von in Drittländern (z.B. Schweiz, Türkei, Großbritannien) entrichteten Vorsteuerbeträgen. Österreichische Unternehmen, die davon betroffen sind, sollten daher rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen.
Vor dem Hintergrund der in die Krise geratenen Baubranche – ausgelöst durch gestiegene Zinsen wie auch erhöhte Material- und Lohnkosten – sollen mit dem Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“ wichtige konjunkturelle Impulse gesetzt werden, leistbarer Wohnraum geschaffen und der Zugang zu Eigentum erleichtert werden.
Die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie ins österreichische Recht bringt einen Mehraufwand für Arbeitgeber mit sich. Umfasst sind neben erhöhten Informationspflichten die Inhalte des Dienstzettels und des Auslandsdienstzettels sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung und der Kündigungsschutz bzw. das Benachteiligungsverbot.
Tätigkeiten, die mittel- bis langfristig keinen Gewinn bzw. Gesamtüberschuss erwarten lassen, fallen unter den Begriff „Liebhaberei“ und sind für die Einkommensteuer unbeachtlich. Daraus entstehende Verluste dürfen nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden.
Das BFG hatte sich jüngst (GZ RV/7100381/2023 vom 1. Februar 2024) mit einer Konstellation auseinanderzusetzen, in der im selben Jahr neben Einkünften aus selbständiger und aus nichtselbständiger Arbeit sehr hohe negative Einkünfte aus Kapitalvermögen (Verluste aus Aktienspekulationen in Höhe von rund 85.000 €) erzielt worden waren.